Versetzungsregeln
Ausgleichsregelung
Versetzungsregeln: Die Versetzung wird durch § 75, Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) sowie konkret in § 17 der „Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses“ geregelt, einzusehen auf der Homepage des Hessischen Kultusministeriums unter www.kultusministerium.hessen.de in der Rubrik „Schulrecht.“
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Zeugnisnote |
Hauptschule |
Realschule |
Gymnasium |
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1 x 5 im Hauptfach |
Ausgleich: |
1 x 2 im Hauptfach |
1 x 2 im Hauptfach |
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1 x 6 im Hauptfach |
Ausgleich: |
kein Ausgleich |
kein Ausgleich |
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2 x 5 im Hauptfach |
Ausgleich: |
kein Ausgleich |
kein Ausgleich |
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1 x 5 im Nebenfach |
Ausgleich: |
Ausgleich: |
Ausgleich: |
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bis 4 x 5 im Nebenfach |
Ausgleich bis 4 x 3 |
Ausgleich bis 2 x 5 im Nebenfach durch je 1 x 2 oder 2 x 3 |
Ausgleich bis 2 x 5 im Nebenfach durch je 1 x 2 oder 2 x 3 |
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1 x 6 im Nebenfach |
Ausgleich 1 x 3 |
Ausgleich 1 x 1 oder 2 x 2 oder 3 x 3 |
Ausgleich 1 x 1 oder 2 x 2 oder 3 x 3 |
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5 im Hauptfach und 5 im Nebenfach |
kein Ausgleich bei 3 und mehr Fächern |
kein Ausgleich bei 3 und mehr Fächern, kein Ausgleich bei 1 x 5 im Hauptfach und 1 x 6 im Nebenfach |
kein Ausgleich bei 3 und mehr Fächern, kein Ausgleich bei 1 x 5 im Hauptfach und 1 x 6 im Nebenfach |